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   BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80   

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BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80 (https://dejure.org/1982,3870)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1982 - 1 WB 25.80 (https://dejure.org/1982,3870)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1982 - 1 WB 25.80 (https://dejure.org/1982,3870)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Unterbleibens einer Verwendungsentscheidung betreffend die Versetzung eines Berufssoldaten auf einen STAN-M-Dienstposten - Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte Verwendung oder auf eine Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten - ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.03.1973 - I WB 217.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80
    Gerade im vorliegenden Fall ist deutlich, daß der BMVg den Erlaß vom 1. Juli 1977 und nunmehr den Erlaß vom 4. März 1980 regelmäßig anwendet und durch sein Verhalten keinen Anlaß zu der Annahme gegeben hat, es sollten von irgendeinem Zeitpunkt an andere allgemeine Grundsätze gelten (vgl. BVerwGE 46, 89 [BVerwG 20.03.1973 - I WB 217/72]).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80
    Eine Zusicherung im Rechtssinn setzt voraus, daß die entsprechende Äußerung mit Bindungswillen in dem von dem Soldaten geltend gemachten Sinn abgegeben wird (BVerwGE 53, 163, 166 [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74]); das bedeutet für den vorliegenden Fall, daß sich die personalführende Stelle hätte verpflichten wollen, den Antragsteller spätestens zum 1. April 1980 zu versetzen.
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80
    Soweit im Rahmen des Antrags festgestellt werden soll, die Unterlassung der Versetzung sei bereits vom 1. April 1979 an rechtswidrig gewesen, liegt gegenüber dem ursprünglichen Verpflichtungsantrag eine unzulässige Antragserweiterung vor (BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80
    Über die Verwendung eines Berufssoldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem Ermessen (BVerwGE 53, 95, 96 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]).
  • BVerwG, 09.03.1971 - I WB 61.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80
    Soweit im Rahmen des Antrags festgestellt werden soll, die Unterlassung der Versetzung sei bereits vom 1. April 1979 an rechtswidrig gewesen, liegt gegenüber dem ursprünglichen Verpflichtungsantrag eine unzulässige Antragserweiterung vor (BVerwGE 43, 193 [BVerwG 09.03.1971 - I WB 61/70]; 53, 321, 325).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80
    Die Mitteilung von Planungsvorstellungen ist keine Zusicherung, die mitgeteilte Planung auch zu verwirklichen (BVerwGE 63, 165, 166 [BVerwG 29.11.1978 - 1 WB 19/78]).
  • BVerwG, 04.07.1974 - I WB 37.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80
    Damit war über den angeblichen Anspruch des Antragstellers endgültig entschieden und eine anfechtbare Maßnahme getroffen (vgl. BVerwG Beschluß vom 4. Juli 1974 - 1 WB 37/72).
  • BVerwG, 06.02.1980 - 1 WB 4.80

    Beförderung zum Major

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80
    Der Antrag wurde durch Beschluß des Senats vom 6. Februar 1980 (1 WB 4/80) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89

    Antrag eines Berufssoldaten auf die Verlängerung einer bestehenden

    Auch eine Mehrzahl von - direkter oder indirekter - Planungsmitteilungen kann sich deshalb nicht zu einer im Rechtssinne verbindlichen Zusage summieren (BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1982 - 1 WB 25/80).
  • BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 38.82

    Verwendung eines Soldaten - Weiterversetzung - Auswahlverfahren - Beförderung von

    Stand der Antragsteller somit selbst bei Anrechnung von weiteren Zusatzpunkten von seiner Ernennung zum Leutnant an am 1. April 1982 und in der Folgezeit noch nicht zur Beförderung zum Hauptmann heran, so kann von vornherein nicht davon gesprochen werden, daß er seinen STAN-H-Dienstposten für einen mit oder nach ihm zur Beförderung anstehenden Oberleutnant habe freimachen müssen oder auch nur, daß seine Wegversetzung im Sinne des BVerwG-Beschlusses vom 21. Juli 1982 - 1 WB 25/80 - seine Nichtbeförderung "gleichsam zur Folge gehabt hätte".
  • BVerwG, 24.08.1982 - 1 WB 67.80

    Eignungsreihenfolge - Anfechtung der Einordnung - Beförderungen -

    Andererseits kann die Einordnung aber auch truppendienstliche Aspekte haben, zum Beispiel dann, wenn die Versetzung auf einen STAN-M-Dienstposten begehrt wird, die ihrerseits ebenfalls von dem Zeitpunkt abhängt, in dem die Beförderung zum Major voraussichtlich erfolgen soll (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1982 - 1 WB 25/80).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 166.82

    Rechtsmittel

    Andererseits kann die Einordnung aber auch truppendienstliche Aspekte haben, z.B. dann, wenn die Versetzung auf einen oder der Verbleib auf einem höherwertigen Dienstposten in Frage steht, die ihrerseits ebenfalls von dem Zeitpunkt abhängt, in dem eine Beförderung zum Hauptmann voraussichtlich erfolgen kann (vgl. BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1982 - 1 WB 25/80).
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